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Was sind personenbezogene Daten? " Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, die eine natürliche Person betreffen, unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit ihrem privaten, beruflichen oder öffentlichen Leben stehen. Dabei kann es sich um alles Mögliche handeln, von einem Namen, einer Fotografie, einer E-Mail-Adresse, Bankdaten, Posts in sozialen Netzwerken, medizinischen Informationen bis zur IP-Adresse des Computers." aus der Erklärung der Europäischen Kommission im Zuge der Verabschiedung der neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Jahre 2016 |
Datenschutz, Datensicherheit, IT Sicherheit
Datenschutz:
Datenschutz soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten
in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Mit Datenschutz wird daher der Schutz personenbezogener Daten vor etwaigem Missbrauch durch Dritte bezeichnet (nicht zu verwechseln mit Datensicherheit). Datensicherheit:
Mit Datensicherheit wird der Schutz von Daten hinsichtlich gegebener Anforderungen an deren Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität bezeichnet. Ein moderner Begriff dafür ist "Informationssicherheit". IT Sicherheit:
IT Sicherheit bezeichnet einen Zustand, in dem die Risiken, die beim Einsatz von Informationstechnik aufgrund
von Bedrohungen und Schwachstellen vorhanden sind, durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert sind. IT Sicherheit ist also der Zustand, in dem Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und Informationstechnik durch angemessene Maßnahmen geschützt sind. Definitionen des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
DSGVO beschlossen 2016 - Einführungsphase in den Unternehmen bis Mitte 2018 bei Verstoß strafbewehrt bis zu 2% des jährlichen Umsatzes des Unternehmens |
Regelungen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA Safe-Harbor-Prinzipien (Regelung wurde am 06.10.2015 vom EuGH aufgehoben)EU-US Privacy Shield (aktueller Stand ist eine Absichtserklärung) EU-Standardvertragsklauseln |
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Sicherung der Infrastruktur zum Schutz von gespeicherten personenbezogenen Daten,gilt nur bei Vertragsverhältnis nach deutschem Recht. Paragraf 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung Paragraf 5 Datengeheimnis Paragraf 9 Technische und organisatorische Maßnahmen Paragraf 36 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten |
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GmbH Gesetz (GmbHG) Paragraf 43 "Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt desordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" |
Unternehmen |
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Telekommunikationsgesetz (TKG) |
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Dipl. Ing. (FH) Jens Dräger Leiter Systemtechnik Götze + Reichstein Bürosysteme GmbH E-Mail: Jens.Draeger@GR-Buerosysteme.de |
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